"Ein Sachverständiger zeichnet sich durch seine besondere
Sachkunde aus!"
Was wir für Sie tun können:
- Beratung und Hilfe bei Fragen zu Installation und Heizung
- Abnahme von Installationen
- Energieberatung Gutachten
- mündliche
- Privatgutachten
- Schiedsgutachten
- Gerichtsgutachten
- Begutachtung von Schäden durch Korrosion an Rohrleitungssystemen und vonFeuchtigkeitsschäden
- Aufmaßprüfung und Rechnungsprüfung
- Fertigstellungsbescheinigungen
- Baubegleitung
- Wärmebildkamera Nachweis
- Ortungen zu Schäden in Heizungs- und Warmwasserleitungen
Aus der Praxis !!!! So geht es nicht.......
aus SHK Berichten für Sie gesucht
Verteiler mal anders
Abgasrohr mit HT verlängert Sterbehilfe light

Sprengladung PUR (Sollte sofort Konzession abgeben)
Heizungsreparatur geht auch so

Alle Fotos aus SBZ Monteur......(Nur ein paar als Beispiel) Hier waren nicht nur Laien am Werk sondern auch "FACHLEUTE"
Gott sei Dank gibt es Presstechnik


Kontaktaufnahme mit den Parteien zum Ortstermin
aus: OLG Dresden, Beschluss des 6. Zivilsenats vom 29.06.2009,
Aktenzeichen: 6 W 394/09
Kontaktaufnahme des Sachverständigen mit den Parteien
1. Die Kontaktaufnahme des Sachverständigen mit den Parteien bzw. den Parteivertretern ist erst dann zu beanstanden, wenn sie der einseitigen Abstimmung inhaltlicher Fragen dient.
2. Bei der Bestimmung von Ortsterminen ist der Sachverständige weder verpflichtet noch gehalten, sich nach den persönlichen Wünschen der Beteiligten zu richten.
ZPO §§ 42, 404a, 406a
vorhergehend: LG Chemnitz, 12.03.2009 - 7 OH 83/06