"Ein Sachverständiger zeichnet sich durch seine besondere

                          Sachkunde aus!"

  • Was wir für Sie tun können:

    • Beratung und Hilfe bei Fragen zu Installation und Heizung
    • Abnahme von Installationen
    • Energieberatung 
    • Gutachten
      • mündliche
      • Privatgutachten
      • Schiedsgutachten
      • Gerichtsgutachten
    • Begutachtung von Schäden durch Korrosion an Rohrleitungssystemen und vonFeuchtigkeitsschäden
    • Aufmaßprüfung und Rechnungsprüfung
    • Fertigstellungsbescheinigungen
    • Baubegleitung
    • Wärmebildkamera Nachweis
    • Ortungen zu Schäden in Heizungs- und Warmwasserleitungen

    Aus der Praxis !!!!  So geht es nicht.......  

    aus SHK Berichten für Sie gesucht

    Verteiler mal anders                                                

            

     Abgasrohr mit HT verlängert  Sterbehilfe light


                      Sprengladung PUR  (Sollte sofort Konzession abgeben)


    Heizungsreparatur geht auch so                                        

    Alle Fotos aus SBZ Monteur......(Nur ein paar als Beispiel)                                                     Hier waren nicht nur Laien am Werk sondern auch "FACHLEUTE"

Gott sei Dank gibt es Presstechnik



  • Aus Beiträgen SBZ Monteur de ............... Löten mal anders

    Wer diese Bilder sieht, weiß warum die Press- und Steckfittings schnell ihren Siegeszug fortsetzen konnten, denn die Arbeitstechnik des Lötens scheint manchen Zeitgenossen vor unlösbare Probleme zu stellen. Dabei werden doch auch noch diese Kenntnisse weiter vermittelt,  Denn schließlich macht, die “Übung den Meister”, dass das war ist zeigt sich eindrucksvoll an den folgenden Bildern.

       



        Kontaktaufnahme mit den Parteien zum Ortstermin

        aus: OLG Dresden, Beschluss des 6. Zivilsenats vom 29.06.2009,

        Aktenzeichen: 6 W 394/09

        Kontaktaufnahme des Sachverständigen mit den Parteien

        1. Die Kontaktaufnahme des Sachverständigen mit den Parteien bzw. den Parteivertretern ist erst dann zu beanstanden, wenn sie der einseitigen Abstimmung inhaltlicher Fragen dient.

        2. Bei der Bestimmung von Ortsterminen ist der Sachverständige weder verpflichtet noch gehalten, sich nach den persönlichen Wünschen der Beteiligten zu richten.

        ZPO §§ 42, 404a, 406a

        vorhergehend: LG Chemnitz, 12.03.2009 - 7 OH 83/06